Einordnung
Du suchst steuerliche Unterstützung? Das bekommst du bei mir.
Viele suchen nach „Steuerberatung in Traiskirchen“ oder „Steuerberatung in Baden“ und meinen damit: Jemand soll meine Zahlen ordentlich führen und mir sagen, woran ich bin. Genau das mache ich – als Bilanzbuchhalterin, mit befugten Partner:innen für alles darüber hinaus.
Ich selbst
Das übernehme ich direkt.
- Laufende Buchhaltung: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und doppelte Buchhaltung
- Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen und übermitteln
- Lohnverrechnung, An- und Abmeldungen
- Jahresabschluss und Jahresabschlussarbeiten
- Eingaben beim Finanzamt, z. B. Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Eingaben bei der Sozialversicherung der Selbstständigen
- Gründungsbegleitung und Steuer-Setup
- Beratung im Finanz- und Rechnungswesen
Mit befugten Partner:innen
Das läuft im Team.
- Einkommensteuer-Jahreserklärung (E1 mit E1a und E1b)
- Körperschaftsteuererklärung (K1)
- Steuerberatung und Steuergestaltung im engeren Sinn
- Vertretung in steuerlichen Verfahren
- Grenzüberschreitende steuerrechtliche Beratung
- Rechtsberatung durch ausgewählte Anwält:innen
Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater arbeite ich unter anderem mit Dr. Peter Feith (Epsilon Treuhand) zusammen. Für rechtliche Fragen ziehe ich ausgewählte Anwält:innen hinzu.
Der Unterschied in einem Satz
Eine Ansprechpartnerin, zwei Berufsberechtigungen.
Du musst nicht wissen, welche Berufsgruppe für dein Anliegen zuständig ist. Du schilderst mir deinen Fall, ich sage dir offen, was ich selbst mache, was mein Partner übernimmt und was es kostet. Du hast dabei durchgehend eine feste Ansprechpartnerin: mich.
Frag mich
Kurz erklärt.
Brauche ich eine Steuerberatung oder reicht eine Bilanzbuchhalterin? +
Für die laufende Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnverrechnung und Jahresabschlussarbeiten reicht eine Bilanzbuchhalterin. Sobald es um steuerliche Jahreserklärungen, Steuergestaltung oder Vertretung in strittigen Verfahren geht, kommt eine befugte Steuerberatung dazu. Bei mir bekommst du beides aus einer Hand, weil ich mit befugten Partner:innen zusammenarbeite.
Welche Formulare darf Rosemarie Halper selbst erstellen? +
Ich erstelle Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Jahresabschlüsse und Umsatzsteuervoranmeldungen. Eingaben beim Finanzamt, etwa die Herabsetzung von Vorauszahlungen, und Eingaben bei der Sozialversicherung der Selbstständigen sind im Rahmen meiner Berechtigung möglich. Die Einkommensteuer-Jahreserklärung (E1, samt E1a und E1b) und die Körperschaftsteuererklärung (K1) laufen über einen befugten Partner.
Brauchst du eine Vollmacht von mir? +
Ja. Zu Beginn der Zusammenarbeit schicke ich dir eine Vollmacht, in der sämtliche Berechtigungen erfasst sind. Erst damit kann ich Meldungen für dich übermitteln und mit den Behörden kommunizieren.
Wie werden die Honorare der Partner:innen verrechnet? +
Honorare für Abgaben, die ausdrücklich in meinen Paketen enthalten sind, sind im Paketpreis inbegriffen und werden nicht extra verrechnet. Zusätzliche steuerliche oder rechtliche Beratung kommt on top – dafür erhältst du immer vorab ein Angebot, bevor Arbeit beginnt oder etwas verrechnet wird.
Kann ich mitten im Jahr von meiner Steuerberatung zu dir wechseln? +
Ja, ein Wechsel unterjährig ist möglich. Er braucht eine Vorlaufzeit von mindestens zwei, besser drei Monaten, und die finale Saldenliste deiner bisherigen Betreuung als Excel- oder CSV-Datei und als PDF.
Suchst du eine langfristige Partnerin für deine Zahlen?
Dann erzähl mir kurz von deinem Unternehmen und davon, wobei du Unterstützung suchst. Wichtig: Schreib mir bitte gleich die Basisdaten zu deinem Unternehmen und zu deinem Bedarf ins E-Mail – so können wir den Ersttermin deutlich effizienter gestalten.